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   VGH Hessen, 02.09.1988 - 10 UE 2518/85   

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VGH Hessen, 02.09.1988 - 10 UE 2518/85 (https://dejure.org/1988,2969)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.09.1988 - 10 UE 2518/85 (https://dejure.org/1988,2969)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. September 1988 - 10 UE 2518/85 (https://dejure.org/1988,2969)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 1 Abs 1 GG, Art 16 Abs 2 S 2 GG, § 5 Abs 2 AsylVfG
    Zur Frage der Verfolgung bei militärischen Interventionen eines Drittstaates - Sri Lanka; maßgebender Zeitpunkt bei der Zuteilung der Sachlage und Rechtslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 39, 239 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus VGH Hessen, 02.09.1988 - 10 UE 2518/85
    Eine Verfolgung ist politisch im Sinne von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, wenn sie auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des Betroffenen zielt; insoweit kommt es entscheidend auf die Motive für die staatlichen Verfolgungsmaßnahmen an (BVerwGE 67, 184 = NVwZ 1983, 674; BVerwGE 67, 195 = EZAR 201 Nr. 5).

    Zwar indiziert die Anwendung der Folter häufig den politischen Charakter der Verfolgung und gebietet eine besonders sorgfältige Prüfung der sie auslösenden Motivation; objektive Kriterien, die einen Rückschluß auf die subjektive Motivation gestatten, sind vor allem die Eigenart des Verfolgerstaates, sein möglicherweise totalitärer Charakter, die Radikalität seiner Ziele, das Maß an verlangter Unterwerfung und die Behandlung von Minderheiten (BVerwG, Urteil vom 17.05.1983 - 9 C 874.82 -, BVerwGE 67, 195 = NVwZ 1983, 678 = EZAR 201 Nr. 5).

    Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß bei der asylrechtlichen Beurteilung von in solcher Situation getroffenen, auf staatliche Herrschaftssicherung gerichteten Maßnahmen eines Staates Vorsicht geboten ist (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1984 - 9 C 161.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 21 Seite 55 f. = InfAuslR 1984, 216; ferner Urteil vom 17. Mai 1983 - 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195 - 200 f .) , können aber auch in dieser Hinsicht für den Zeitpunkt der Ausreise des Beigeladenen aus Wesen und Eigenart der Republik Sri Lanka keine die Folter als Mittel politischer Verfolgung indizierenden Schlüsse gezogen werden.

    Denn es ist anerkannt, daß ein Mehrvölkerstaat in besonderem Maße auf die Sicherung seiner staatlichen Einheit und seines Gebietsbestandes bedacht sein und dieses Ziel auch durchsetzen darf, ohne die hiervon Betroffenen notwendigerweise im asylrechtlichen Sinne politisch zu verfolgen (BVerwG, Urteile vom 17. Mai 1983 - 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195 - 200 f., = EZAR 201 Nr. 5, und vom 16. Juli 1986 - 9 C 155.86 -, InfAuslR 1986, 294 - 297 -).

  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

    Auszug aus VGH Hessen, 02.09.1988 - 10 UE 2518/85
    Ob auf die Aussagen der Sachverständigen und amnesty internationals zu diesem Punkt allein ein Ausschluß der internen Fluchtalternative nach den strengen Anforderungen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 06.10.1987- 9 C 13.87 -, EZAR 203 Nr. 4) gestützt werden könnte, erscheint zweifelhaft, mag aber hier dahinstehen, da es hierauf letztlich nicht ankommt, wie unten noch ausgeführt wird.

    c) Für die Verfolgungsprognose, die grundsätzlich für den gesamten Heimatstaat des Asylbewerbers aufzustellen ist (BVerwG, Urteil vom 06.10.1987 - 9 C 13.87 -, InfAuslR 1988, 57 = EZAR 203 Nr. 4) , geht der Senat davon aus, daß der Beigeladene im Falle einer Rückkehr nach Sri Lanka versuchen würde, sich wieder in seinem bisherigen Heimatort P. P. in der Nordprovinz im Distrikt Jaffna anzusiedeln.

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 286.80

    Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl bei zuvor schon einmal erlittener

    Auszug aus VGH Hessen, 02.09.1988 - 10 UE 2518/85
    Die Gefahr einer derartigen Verfolgung ist gegeben, wenn dem Asylsuchenden bei verständiger Würdigung aller Umstände seines Falles politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so daß es ihm nicht zuzumuten ist, in seinem Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren; die hierbei erforderliche Prognose muß auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung abgestellt und auf einen absehbaren Zeitraum ausgerichtet sein (BVerwG, EZAR 200 Nr. 3 = DVBl 1981, 1096).

    e) Da die Verfolgungsprognose auf absehbare Zeit ausgerichtet werden muß (BVerwG, Beschluß vom 31. März 1981 - 9 C 286.80 -, EZAR 200 Nr. 3), ist auch die wahrscheinliche weitere Entwicklung in Sri Lanka in die Überlegungen einzubeziehen, insbesondere die denkbaren Auswirkungen eines möglichen Wahlsiegs der SLFP bei den für Januar 1989 anstehenden Präsidentschaftswahlen (amnesty international vom 26. August 1988, Seite 5).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Hessen, 02.09.1988 - 10 UE 2518/85
    Asylrecht als politisch Verfolgter im Sinne von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 genießt, wer bei einer Rückkehr in seine Heimat aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beeinträchtigungen seiner persönlichen Freiheit zu erwarten hat (BVerfGE 54, 341 (357) = EZAR 200 Nr. 1; BVerwG, Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).

    Einem Asylbewerber, der bereits einmal politisch verfolgt war, kann bei einer Änderung der politischen Verhältnisse im Verfolgerstaat eine Rückkehr dorthin nur zugemutet werden, wenn die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (BVerfGE 54, 341 (360) = EZAR 200 Nr. 1; vgl. auch BVerwG, EZAR 200 Nr. 7 = Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 37).

  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus VGH Hessen, 02.09.1988 - 10 UE 2518/85
    Denn geht eine Gruppenverfolgung nicht vom Staat, sondern von Dritten aus, kann von einem asylbegründenden Fehlen staatlicher Schutzfähigkeit erst dann die Rede sein, wenn der Staat zur Verhinderung von Übergriffen prinzipiell und auf gewisse Dauer außerstande ist, weil er entweder nicht einschreiten will oder hierzu aus anderen Gründen nicht in der Lage ist (BVerwG, Urteil vom 30.10.1984 - 9 C 24.84 - BVerwGE 70, 232 = InfAuslR 1985, 48 = DVBl. 1985, 572 = EZAR 202 Nr. 3).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 161.83

    Anspruch auf Gewährung von Asyl - Voraussetzungen für die Gewährung

    Auszug aus VGH Hessen, 02.09.1988 - 10 UE 2518/85
    Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß bei der asylrechtlichen Beurteilung von in solcher Situation getroffenen, auf staatliche Herrschaftssicherung gerichteten Maßnahmen eines Staates Vorsicht geboten ist (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1984 - 9 C 161.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 21 Seite 55 f. = InfAuslR 1984, 216; ferner Urteil vom 17. Mai 1983 - 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195 - 200 f .) , können aber auch in dieser Hinsicht für den Zeitpunkt der Ausreise des Beigeladenen aus Wesen und Eigenart der Republik Sri Lanka keine die Folter als Mittel politischer Verfolgung indizierenden Schlüsse gezogen werden.
  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 22.85

    Asylrecht - PLO - Quasi-Staatlichkeit - Krieg - Bürgerkrieg - Revolution -

    Auszug aus VGH Hessen, 02.09.1988 - 10 UE 2518/85
    Aus diesen tatsächlichen Gegebenheiten zieht der Senat den Schluß, daß die IPKF im Norden Sri Lankas eine selbständige Herrschaftsstruktur im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Libanon-Problematik (vgl. insbesondere Urteil vom 03.12.1985 - 9 C 22.85 -, NVwZ 1986, 760 = EZAR 202 Nr. 6) errichtet hat und eine eigene staatsähnliche hoheitliche Gewalt ausübt, so daß etwa von ihr ausgehende, politisch motivierte Verfolgungshandlungen unmittelbare quasi-staatliche Verfolgung durch Indien und nicht - bei Duldung oder tatenloser Hinnahme - mittelbar staatliche Verfolgung durch Sri Lanka darstellen würden.
  • BVerwG, 16.07.1986 - 9 C 155.86

    Asylbegründende Motivation von staatlichen Maßnahmen in einem separatistischen

    Auszug aus VGH Hessen, 02.09.1988 - 10 UE 2518/85
    Denn es ist anerkannt, daß ein Mehrvölkerstaat in besonderem Maße auf die Sicherung seiner staatlichen Einheit und seines Gebietsbestandes bedacht sein und dieses Ziel auch durchsetzen darf, ohne die hiervon Betroffenen notwendigerweise im asylrechtlichen Sinne politisch zu verfolgen (BVerwG, Urteile vom 17. Mai 1983 - 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195 - 200 f., = EZAR 201 Nr. 5, und vom 16. Juli 1986 - 9 C 155.86 -, InfAuslR 1986, 294 - 297 -).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus VGH Hessen, 02.09.1988 - 10 UE 2518/85
    Eine Verfolgung ist politisch im Sinne von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, wenn sie auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des Betroffenen zielt; insoweit kommt es entscheidend auf die Motive für die staatlichen Verfolgungsmaßnahmen an (BVerwGE 67, 184 = NVwZ 1983, 674; BVerwGE 67, 195 = EZAR 201 Nr. 5).
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus VGH Hessen, 02.09.1988 - 10 UE 2518/85
    Zum anderen ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Gerichtsentscheidung deswegen zugrunde zu legen, weil dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, obgleich es über Asylanträge durch nicht weisungsgebundene Mitarbeiter entscheidet (§ 4 Abs. 3 AsylVfG), weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum noch eine sog. Einschätzungsprärogative eingeräumt ist (BVerwGE 26, 65; 39, 197; 57, 130; BVerwG EZAR 610 Nr. 15), so daß die vom Bundesamt getroffene Entscheidung ohnehin der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt.
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

  • BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 35.86

    Verbindung von Verfahren

  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77

    Ausbildungsnote - Anrechnung auf Gesamtnote - Zweite juristische Staatsprüfung -

  • VGH Hessen, 24.02.1989 - 10 UE 2013/85

    Asylrecht - Tamile - Sri Lanka - Verfolgung

    Was die seither eingetretene Entwicklung und die durch den Einsatz der "Indian Peace Keeping Force" (IPKF) entstandene faktische Teilung Sri Lankas in einen von der Regierung in Colombo beherrschten und verwalteten Landesteil im Süden und im Zentrum der Insel und einen von der IPKF besetzten und verwalteten Nordteil anlangt, hat die im Berufungsverfahren 10 UE 2518/85 durchgeführte Beweisaufnahme im wesentlichen folgendes ergeben:.

    Nach der Niederlage der SLFP-Kandidatin Bandaranaike bei den Präsidentschaftswahlen am 19. Dezember 1988 (vgl. FAZ vom 22. Dezember 1988; Dok. SL 1 Nr. 160) sieht der Senat seine schon im Urteil vom 2. September 1988 - 10 UE 2518/85 - getroffene Prognose bestätigt.

  • VGH Hessen, 26.03.1990 - 12 UE 2997/86

    Asylrecht für syrisch-orthodoxen Christen aus der Türkei - Zwangsbeschneidung

    Die Berufung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten ist aber nicht begründet, denn das Verwaltungsgericht hat die sog. Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten jedenfalls nach der auch insoweit maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz (BVerwG, 17.10.1989 -- 9 C 58.88 --; Hess. VGH, 24.03.1988 -- 10 UE 2520/85 --, 02.09.1988 -- 10 UE 2518/85 -- u. 24.02.1989 -- 10 UE 2013/85 --) im Ergebnis zu Recht abgewiesen.
  • VGH Hessen, 26.03.1990 - 12 UE 2970/86

    Asylbegehren christlicher Türken syrisch-orthodoxen Glaubens - Situation von

    Die Berufung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten ist aber nicht begründet, denn das Verwaltungsgericht hat die sog. Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten jedenfalls nach der auch insoweit maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz (BVerwG 17.10.1989 -- 9 C 58.88 --, EZAR 631 Nr. 10; Hess. VGH, 24.03.1988 -- 10 UE 2520/85 --, 02.09.1988 -- 10 UE 2518/85 -- u. 24.02.1989 -- 10 UE 2013/85 --) im Ergebnis zu Recht abgewiesen.
  • VGH Hessen, 14.01.1991 - 10 UE 1856/86

    Entscheidung über PKH-Bewilligung durch den Spruchkörper im Berufungsverfahren

    Die tragenden Gesichtspunkte der angegriffenen Entscheidung decken sich im wesentlichen mit den Grundsätzen, die der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteil vom 2. September 1988 - 10 UE 2518/85 -, Leitsatz veröffentlicht in InfAuslR 1989, 68) aufgestellt hat und die das Bundesverwaltungsgericht bestätigt hat (vgl. insbesondere Urteil vom 17. Oktober 1989 - 9 C 58.88 -, NVwZ 1990, 654 = EZAR 631 Nr. 10).
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